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Tennisspieler beschädigt Tennisplatz – wer haftet?

Der Tennisspieler! So jedenfalls der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 02.02.2022, XII ZR 46/21.

Danach verhält es sich so, dass bei einer Beschädigung eines angemieteten Tennisplatzes durch einen Tennisspieler dieser haftet, auch wenn er nicht gegen die Tennisregeln der International Tennis Federation verstoßen hat. Diese Regeln beziehen sich nämlich nur auf die an einem Wettkampf teilnehmende Spieler und nicht auf die Parteien eines Mietvertrags über einen Tennisplatz.

Im entschiedenen Fall war ein Spieler in einer Tennishalle beim Versuch, einen Ball zurückzuschlagen, gegen die gläserne Außenwand geprallt, woraufhin diese zerbrach, so dass die Vermieterin Schadensersatz in Höhe von gut € 7.000 verlangte.

Sowohl vor dem Landgericht Stade als auch vor dem Oberlandesgericht Celle hatte die Vermieterin keinen Erfolg, weil ein Verstoß gegen die Regeln des International Tennis Federation notwendig gewesen wäre, jedoch nicht vorlag.

Dies sah der Bundesgerichtshof jedoch anders und verwies die Sache zur Neuentscheidung an das Oberlandesgericht zurück, das jetzt erneut prüfen muss, ob der Klage stattzugeben ist oder nicht.