?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Nicht selten sind die Fälle, in den im Rahmen einer Ehescheidung das gemeinsame Haus veräußert wird. Der Bundesfinanzhof hat nun in einer Entscheidung vom 14.02.2023, IX R 11/21 entschieden, dass in dem Fall, in dem anlässlich der Ehescheidung der geschiedene Ehegatte seinen Miteigentumsanteil am gemeinsamen Haus an den früheren Ehepartner veräußert, der Verkauf als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfällt!