?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Erstattung nach entrichteter Lohnsteuer durch den Arbeitgeber

Wenn ein Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, so kann er bis zur Inanspruchnahme durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer Freistellung von etwaigen Nachforderungen verlangen und nach Inanspruchnahme die Erstattung der gezahlten Lohnsteuer im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber freiwillig oder aufgrund eines Haftungsbescheids die Steuernachforderung für den Arbeitnehmer erfüllt, die Regresspflicht des Arbeitnehmers besteht auf jeden Fall, so das LAG Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 10.02.2023 - 12 Sa 50/22.