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Häusliches Arbeitszimmer muss nicht erforderlich sein

In steuerlicher Hinsicht setzt ein häusliches Arbeitszimmer voraus, dass dieser Raum ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das häusliche Arbeitszimmer für die jeweilige Tätigkeit erforderlich ist, es genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung, so der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung vom 03.04.2019, VI R 46/17.