?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Ist das das Ende des Steuerprivilegs für Sportvereine?

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 21.04.2022, V R 48/20, hat für Aufsehen gesorgt.

In dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Auffassung vertreten, dass entgegen der bislang von der Finanzverwaltung geübten Praxis Angebote von Sportvereinen an ihre Mitglieder gegen allgemeine Mitgliedsbeiträge doch steuerbar sind, also eine Umsatzsteuerpflicht entstehen wird.

Im entschiedenen Fall hatte ein Golfclub geklagt, der zusätzlich zu seinen Mitgliedsgebühren diverse Gebühren von seinen Mitgliedern kassierte, beispielweise für die Benutzung des Platzes, das Ausleihen von Golfbällen oder die Teilnahme an Turnieren und Veranstaltungen.

Das örtliche Finanzamt hatte Umsatzsteuer für diese gesondert vergüteten Leistungen angesetzt, war damit jedoch vor dem Finanzgericht gescheitert. Der Bundesfinanzhof änderte nun allerdings seine bisherige Rechtsprechung und begründete dies damit, dass der Europäische Gerichtshof ein Steuerprivileg für Sportvereine abgelehnt hatte.

Es bleibt nun abzuwarten, ob und wenn ja, wie diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom Gesetzgeber berücksichtigt wird.