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Kosten der Beauftragung einer Eventagentur können

So jedenfalls das Finanzgericht Köln in einer Entscheidung vom 22.02.2018, 1 K 3154/15.

Im entschiedenen Fall war durch einen Rahmenvertrag eine Eventagentur beauftragt worden, während einiger Wochenenden für ausgewählte Kunden und Arbeitnehmer der Klägerin sogenannte Business-Veranstaltungen durchzuführen. In diesem Rahmen hatten die Teilnehmer unter anderem Zugang zu einer besonderen Lounge.

Ob die Entscheidung des Finanzgerichtes halten wird, bleibt abzuwarten, da die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen wurde und dort unter dem Aktenzeichen VI R 13/18 rechtshängig ist.