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Prüfingenieure sind Freiberufler!

 

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 14.05.2019, VIII R 35/16, sind Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, selbstständig und erzielen somit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Dies gilt dann, wenn sie leitend und eigenverantwortlich tätig werden.

Dies ist nicht der Fall bei einer Personengesellschaft, deren Gesellschafter zwar Prüfingenieure sind, die jedoch den überwiegenden Teil der Prüftätigkeit durch angestellte Prüfingenieure durchführen lassen und lediglich eine stichprobenartige Überwachung durchführen.