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Veräußerungsgewinn einer Wohnung kann steuerfrei sein!

Unglaublich aber wahr, die Veräußerung einer Immobilie mit Gewinn kann steuerfrei sein.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24.05.2022, Az.: IX R 28/21 entschieden, dass derjenige, der eine Immobilie binnen 10 Jahren nach dem Kauf gewinnbringend veräußert, den Gewinn versteuern muss. Wenn das Objekt zum Zeitpunkt des Verkaufes und mindestens den zwei vorangegangenen Jahren aber zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, so entfällt die Steuerpflicht. Nach dieser Entscheidung des BFH liegt eine Selbstnutzung aber auch dann vor, wenn die Wohnung dem eigenen Kind unentgeltlich überlassen wird, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Veräußerung der Immobilie noch kindergeldberechtigt ist!