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Ihr Ansprechpartner bei Roggelin & Partner: Dr. Jörn Kreutzfeld

Werdegang

Dr. Jörn Kreutzfeld ist seit 2001 Rechtsanwalt und seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er betreut im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit sämtliche am Bau Beteiligte vom Handwerksunternehmen bis zum Bauträger, aber auch Privatpersonen im privaten Bau- und Architektenrecht. Neben der gerichtlichen Vertretung begleitet er Bauvorhaben beratend von Anfang an, um zeit- und kostenintensive Gerichtsprozesse möglichst nicht aufkommen zu lassen.

Dr. Kreutzfeld ist Referent für den Norddeutschen Fachverband Elektro- und Informationstechnik e.V. (NFE). Des weiteren ist er als Rechtsberater für den Grundeigentümerverband Hamburg tätig. Außerdem ist er Mitglied der Deutsch-Südafrikanischen Juristenvereinigung e.V.

Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann studierte Dr. Jörn Kreutzfeld Rechtswissenschaften in Hamburg. Im Anschluß erwarb er im Rahmen des Magisterstudienganges an der University of Stellenbosch, Südafrika, den Titel eines „Master of Laws“ (LL.M.). Zurück in Hamburg promovierte er zu einem international-wirtschaftsrechtlichen Thema zum Dr. jur. und begann parallel das Referendariat mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, welches er mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss.

Dr. Jörn Kreutzfeld ist Gründungspartner der Sozietät.

Tätigkeitsschwerpunkte / Fachbereiche

Publikationen

  • Investitionsschutz für einen deutschen Investor in der Republik Südafrika - Insbesondere das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika (LIT-Verlag, Münster-Hamburg-London 2000)
  • Verkehrssicherungspflichten von Grundeigentümern, Hamburger Grundeigentum 4/2005, Seite 143
  • Abwehr von Beeinträchtigungen vom benachbarten Grundeigentum, Hamburger Grundeigentum 11/2005, Seite 466
  • Begründet die Abweichung von Herstellerrichtlinien einen Mangel?, Der Elektro- und Gebäudetechniker, 23-24/2005, Seite 101
  • Insolvenzverfahren darf bei Abschluß eines Mietvertrages nicht verheimlicht werden, Hamburger Grundeigentum 05/2006, Seite 171
  • Erfüllungsinteresse hat grundsätzlich Vorrang - Wann ist eine Mangelbeseitigung unverhältnismäßig? Hamburger Grundeigentum 06/2006, Seite 213
  • Hohe Anforderung an die Einbeziehung der VOB/B im Bauvertrag, Hamburger Grundeigentum 08/2006, Seite 287
  • Architektenhaftung: Rechtsscheinhaftung angestellter Architekten, IBR-online, Werkstattbeitrag vom 21.08.2006
  • Nachbarschaftsrecht: Grenzüberschreitung durch Überbau - unverzüglich widersprechen, Hamburger Grundeigentum 09/2006, Seite 331
  • Doppelhäuser: Erhöhter Schallschutz erforderlich, Hamburger Grundeigentum 09/2006, Seite 335
  • Mangelbeseitigung: Restrisiko muß nicht hingenommen werden, Hamburger Grundeigentum 11/06, Seite 407
  • Ordnungsgemäße Erfüllung: Das Eigene Haus 2/07, Seite 22
  • Verstoß gegen DIN-Vorschriften: Schadensersatz auch ohne Beeinträchtigung?, Hamburger Grundeigentum 2/07, Seite 58
  • Privatgutachten: Kostenerstattung im Gerichtsverfahren, Hamburger Grundeigentum 2/07, Seite 58
  • Neuregelungen in der VOB/B, Hamburger Grundeigentum 4/07, Seite 136
  • Der Anspruch auf Kaution unterliegt der Verjährung, Hamburger Grundeigentum 4/07, Seite 142
  • Teilrechtsfähigkeit der WEG: Konsequenzen aus der neuen Rechtslage, Hamburger Grundeigentum 6/07, Seite 211
  • Architektenhaftung: Anforderungen an Bauaufsicht, Hamburger Grundeigentum 8/07, Seite 291
  • Hinweispflicht des Unternehmers, Hamburger Grundeigentum 10/07, Seite 375
  • Anforderung an Mängelrügen, Hamburger Grundeigentum 01/08, Seite 20
  • Freigabe von Stundenlohnarbeiten, Hamburger Grundeigentum 02/08, Seite 51
  • Schadensersatz droht bei unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen, de, Der Elektro- und Gebäudetechniker 18/2008, Seite 90
  • Architektenhonorar: Vergütung ohne Auftrag, Hamburger Grundeigentum 10/2008, Seite 373
  • Baurecht im Fokus, Mängelansprüche, de, Der Elektro- und Gebäudetechniker, 23-24/2008, Seite 91
  • Verjährung von Gewährleistungsansprüchen, Hamburger Grundeigentum, 3/2009, Seite 95
  • Gewährleistungsrecht: Vertragsgemäß und doch mangelhaft, Hamburger Grundeigentum, 04/2009, Seite 127
  • Gewährleistungsrecht: Richtlinien nicht eingehalten, Hamburger Grundeigentum, 06/2009, Seite 212
  • Gewährleistungsrecht: "Nur" die Optik, Hamburger Grundeigentum, 06/2009, Seite 212
  • Mängelrecht: Fristsetzung entbehrlich?, Hamburger Grundeigentum, 04/2010, Seite 131
  • Mängelbeseitigung: Der Anspruch des Bestellers umfaßt auch die Umsatzsteuer, Hamburger Grundeigentum, 08/2010, Seite 289
  • Risse am Nachbargebäude, Hamburger Grundeigentum, 01/2011, Seite 18
  • "Wie gelingt es, den Verwalter in die Wüste zu schicken" - Hamburger Grundeigentum, 05/2011, Seite 24
  • "Gaspreise" - Hamburger Grundeigentum, 06/2011, Seite 15 
  • Stundenwerklohn auch ohne Stundenzettel, de Der Elektro- und Gebäudetechniker, 23-24/2011, S. 76

Kontakt

Dr. Jörn Kreutzfeld
Rechtsanwalt in Sozietät, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

T+49 (0)40/76 99 99-21
F+49 (0)40/76 99 99-36
Ejoern.kreutzfeld@roggelin.de