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Jahresabschlüsse

Die Erstellung von Jahresabschlüssen betrifft vor allem die nach handelsrechtlichen Vorschriften von allen Kaufleuten aufzustellende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge im Jahresabschluss auszuweisen. Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen, insbesondere muß er klar und übersichtlich sein und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. 

Bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter nur beschränkt haftet, ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu ergänzen. Darüber hinaus ist bei mittelgroßen und großen Gesellschaften zusätzlich ein Lagebericht aufzustellen.

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