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Steuerberatung

Die steuerliche Beratung gehört heute zu einer der wesentlichen Stützen unternehmerischen Handelns. Ständig neue Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechungen erfordern spezielle Kenntnisse und eine intensive Zusammenarbeit zwischen Mandant und Berater. Sie eröffnen allerdings auch Chancen, die es gilt, schnell zu erkennen und professionell umzusetzen. Hier erhalten Sie nähere Erläuterungen zur:

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Für unsere Mandanten bearbeiten wir die Finanz- und Lohnbuchhaltung mit den Software-Lösungen der DATEV. Diese Programme werden regelmäßig durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin geprüft. Darüber hinaus wird eine laufende Anpassung an die ständigen Änderungen der gesetzlichen Regelungen gewährleistet. Zu unserer Dienstleistung im Rahmen der Finanz- und Lohnbuchhaltung gehört auch die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen, zusammenfassenden Meldungen, Lohnsteueranmeldungen sowie die Meldungen an Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft. Weiterhin werden monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen erstellt, aus denen die Geschäftsentwicklung, auch im Vergleich zum Vorjahr, sofort abgelesen werden kann. Diese Auswertungen können sodann in Zusammenarbeit mit dem Mandanten individuell verfeinert und auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnitten werden; z.B. durch die Berücksichtigung kalkulatorischer Beträge.

Erstellung von Vermögensaufstellungen

Im Rahmen von Kreditgesprächen verlangen Kreditinstitute immer häufiger die Vorlage von privaten Vermögensaufstellungen. Zweck der Vermögensaufstellung ist die Darstellung der privaten Vermögens- und Finanzlage durch die Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten. Darüber hinaus kann die Vermögensaufstellung Ausgangspunkt für eine erbschaftsteuerliche Beratung sein. 

Unternehmensumwandlungen

Unter Umwandlung versteht man die Veränderung der Rechtsform eines Unternehmens. Gründe für eine Unternehmensumwandlung können u.a. die Steuergesetzgebung, Publizitäts- und Prüfungspflichten, Mitbestimmungsregelungen, Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen, Schenkungen, Kapitalbeschaffungsprobleme, Interesse an einer Änderung der bestehenden Geschäftsführungs- und Haftungsregelungen sein. Die zum Teil deutlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen sind auf die individuellen und branchenabhängigen Bedürfnisse des Mandanten abzustimmen. 

Steuerstrafrecht

Durch die immer größer werdende Flut von Steuergesetzen, Richtlinien, Verwaltungsanweisungen etc. und die erhöhte Mitwirkungspflicht jedes Steuerpflichtigen kann es auch redlichen Bürgern passieren, mit der Steuerfahndung in Konflikt zu geraten. Um hier einen eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten, sind in enger Abstimmung mit dem Mandanten Gegenstrategien zu entwickeln. Sofern erforderlich, erfolgt selbstverständlich auch eine gerichtliche Vertretung durch Roggelin & Partner.

Erbfolge und Unternehmensnachfolge

Um das erarbeitete Vermögen möglichst ohne hohe Steuerbelastung auf die nachfolgenden Generationen oder andere Personen zu übertragen, ist es notwendig, entsprechende Strategien zu entwickeln und in die Tat umzusetzen. Darüber hinaus kann so der Fortbestand des eigenen Unternehmens, unabhängig von den jeweiligen Gesellschaftern bzw. Eigentümern, gesichert werden.

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Steuerberatung

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Bereiche der Steuerberatung von Roggelin & Partner