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Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht ist eine Verknüpfung der anwaltlichen und steuerberatenden Tätigkeit von Bedeutung, denn über die Anforderungen an allgemeine strafrechtliche Kenntnisse hinaus ist ein steuerrechtliches Detailwissen erforderlich. Ferner besteht seitens des Steuerpflichtigen ein steuerliches Mitwirkungsrecht, was dem allgemeinen Strafrecht völlig fremd ist. Aus diesem Grunde ist jede Handlung im Rahmen eines bevorstehenden oder anhängigen Steuerstrafverfahrens wohl zu überdenken. 

So liegt die Aufgabe unserer Sozietät in der umfassenden Beratung im Rahmen von bevorstehenden oder andauernden Strafverfahren. Es ist der Sachverhalt, insbesondere die Entdeckungsgefahr unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Erkenntnisquellen des Finanzamtes und anderer Behörden zu ermitteln und steuerlich korrekt zu erfassen.

Ferner sind diverse Probleme im Zusammenhang mit Selbstanzeigen zu lösen. Nicht nur die Abfassung von Selbstanzeigen ist Gegenstand der Tätigkeit, sondern gerade die vorgelagerte Beurteilung, ob die Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung entfaltet und welche finanziellen Auswirkungen das Verfahren und die Selbstanzeige haben, insbesondere welche Steuerforderungen entstehen. Ferner ist die Betreuung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft bzw. die Steuerfahndungsstellen und i. R. des Hauptverfahrens vor Gericht ebenso Gegenstand unserer Tätigkeit wie die Betreuung bei Fahndungsmaßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Steuerberatung

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Bereiche der Steuerberatung von Roggelin & Partner