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Freiwillige Prüfungen

Bei freiwilligen Prüfungen hängt deren Umfang und Ausgestaltung im wesentlichen vom Prüfungsauftrag ab. Insbesondere unternehmensexterne Kapitalgeber verlangen immer häufiger die Prüfung des Jahresabschlusses unabhängig davon, ob eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht. Die Prüfung kann in solchen Fällen auch auf bestimmte Bilanzpositionen, wie z.B. das Vorratsvermögen, begrenzt werden.

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Wirtschaftsprüfung

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Bereiche der Wirtschaftsprüfung von Roggelin & Partner