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Gesetzliche Jahresabschlussprüfung

Die Jahresabschlussprüfung ist eine Prüfung des am Ende des Geschäftsjahres aufzustellenden Jahresabschlusses und Lageberichts durch einen Wirtschaftsprüfer. Hierbei sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches maßgebend. Prüfungspflichtig sind hiernach alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter nur beschränkt haftet, wie z.B. bei einer GmbH & Co. KG, die nicht kleine Gesellschaften im Sinne des HGB ist. Darüber hinaus können sich aufgrund anderer Bestimmungen, wie z.B. Regelungen des Gesellschaftsvertrages, weitere Prüfungsnotwendigkeiten ergeben. In erster Linie ist die Jahresabschlussprüfung eine umfassende Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung des Unternehmens sowie der zutreffenden Darstellung der Vermögens- und Ertragslage im Jahresabschluss der Gesellschaft.

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