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Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Makler, Darlehens- und Anlagevermittler sowie Bauträger und Baubetreuer, die mit ihrer Tätigkeit in der Regel im Sinne des § 34 c GewO tätig werden, sind gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung verpflichtet, sich jährlich durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen, wobei dieser für Darlehens- und Anlagevermittler zwingend ein Wirtschaftsprüfer sein muss. 

Roggelin & Partner – Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Wirtschaftsprüfung

Die Partner und Mitarbeiter der Sozietät verfügen über langjährige Erfahrung in ihrem Beruf und sind darüber hinaus als Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Die hohe Qualität unserer Beratung gründet sich auf die Qualifikation unserer Mitarbeiter und ihre Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Branchen. alle Bereiche der Wirtschaftsprüfung von Roggelin & Partner